Der Gebäudebereich entwickelt sich stetig weiter: Technische Innovationen, neue Energiegesetze und viele Fördertöpfe für energetische Massnahmen. Darum empfehlen wir immer, etwa vier Wochen vor Baubeginn nochmal zu prüfen, welche Fördergelder wo erhältlich sind. Selbstverständlich informieren wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über den aktuellen Stand. Dieses Jahr gibt es bei den kantonalen Fördergeldern grössere Veränderungen, deren Vor- und Nachteile wir im Folgenden aufzeigen möchten. Prüfen Sie immer auch individuell, ob es Förderungen von Ihrer Gemeinde oder vom Bund gibt!

Das Gebäudeprogramm des Kantons Zürich hat seine Fördergelder per 01.01.2025 wie folgt angepasst:

Beratungsangebote

Gute Nachrichten: Hier verändert sich nichts! Eine Energieberatung GEAK Plus wird weiterhin mit 1’000.- CHF für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1’500.- CHF für alle anderen Gebäudekategorien gefördert.

Heizungsersatz

Wer seine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz ersetzen möchte, muss sich auf folgende Änderungen einstellen:

Bisher Ab 2025

Luft-Wasser-Wärmepumpe

≤ 15 kW: 4’650.- CHF

> 15 kW: 4’650.- + 60.- CHF/zusätzlicher kW

≤ 15 kW: 2’900.- CHF

> 15 kW: 2’900.- + 160.- CHF/zusätzlicher kW

Erdsondenwärmepumpe/ Grundwasserwärmepumpe ≤ 15 kW: 10’650.- CHF

> 15 kW: 10’650.- + 180.- CHF/zusätzlicher kW

≤ 15 kW: 6’800.- CHF

> 15 kW: 6’800.- + 420.- CHF/zusätzlicher kW

Anschluss an ein Wärmenetz ≤ 15 kW: 8’000.- CHF

> 15 kW: 8’000.- + 20.- CHF/zusätzlicher kW

≤ 15 kW: 5’200.- CHF

> 15 kW: 5’200.- + 100.- CHF/zusätzlicher kW

Das bedeutet, dass sich der Schwerpunkt der Förderung von kleinen Heizungen auf grosse Heizungen verlagert. Als Beispiel:

  • In einem Einfamilienhaus wird eine 15-kW-Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut
    • Förderung bisher: 4’650.- CHF
    • Förderung neu: 2’900.- CHF
  • In einem Mehrfamilienhaus wird eine 50-kW-Luft-Wasser-Wärmepumpe eingebaut
    • Förderung bisher: 7’350.- CHF
    • Förderung neu: 10’100.- CHF

Ausserdem: Wer eine dezentrale Elektro- oder fossile Heizung durch eine erneuerbare Heizung ersetzt, erhält neu :

  • Pauschal 15’000.- CHF bei einer Energiebezugsfläche ≤ 250 m2
  • Und 60.- CHF pro m2 Energiebezugsfläche bei > 250 m2

Wärmedämmen

Die Förderung der Wärmedämmung der Gebäudehülle verändert sich nicht so stark wie im Bereich der Heizung.

Gleich bleibt:

  • 40.- CHF/m2 gedämmtem Bauteil für Dach, Wand und Boden gegen Erdreich
  • 20.- CHF/mModulfläche Zusatzbeitrag bei gleichzeitiger Dachsanierung und Installation einer Photovoltaikanlage

Verändert hat sich:

  • Bisher: 70.- CHF/m2 gedämmtem Bauteil für Wand gegen Aussenklima
  • Neu: 40.- CHF/m2 gedämmtem Bauteil für Wand gegen Aussenklima

Neu: Bonus Gebäudehülleneffizienz

  • Wer Dach und Aussenwand gleichzeitig zu mindestens 90 % wärmedämmt, erhält zusätzlich zu den Fördergeldern oben 60.- CHF/m2 gedämmtem Bauteil!

Minergie

Bisher wurde eine Gesamtmodernisierung nach Minergie mit 100.- CHF/m2 Energiebezugsfläche gefördert.

Neu wird nur noch eine Minergie-Eco Modernisierung gefördert. Dabei gibt es

  • 110.- CHF/m2 Energiebezugsfläche bei Einfamilienhäusern
  • 70.- CHF/m2 Energiebezugsfläche bei Mehrfamilienhäusern
  • 50.- CHF/m2 Energiebezugsfläche bei übrigen Gebäuden

Kommunale Fördergelder

In Ihrer Gemeinde oder Stadt gibt es teilweise noch zusätzliche Fördergelder, dies muss man vor Baubeginn individuell abklären.

Unterstützung durch rundum energie gmbh

Wir unterstützen Sie gerne im «Fördergelder-Dschungel» und beim Einreichen von Fördergesuchen. Im Rahmen einer Energieberatung GEAK Plus erhalten Sie immer einen aktuellen Überblick über alle Fördergelder, die individuell für Ihr Gebäude relevant sind, sowie die Bedingungen, die Sie für die Fördergelder erfüllen müssen.

Quellen und weitere Informationen

Für einen ersten Überblick über alle Fördergelder in Ihrer Region eignet sich ein Blick auf www.energiefranken.ch.

Weiterführende Informationen zu den Bedingungen für den Erhalt von Fördergeldern finden Sie auf den Seiten des Kantons und des Gebäudeprogramms:

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/energie/energiefoerderung.html

https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/geforderte-massnahmen/